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   OLG Brandenburg, 19.08.2020 - 13 WF 134/20   

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OLG Brandenburg, 19.08.2020 - 13 WF 134/20 (https://dejure.org/2020,27092)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2020 - 13 WF 134/20 (https://dejure.org/2020,27092)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2020 - 13 WF 134/20 (https://dejure.org/2020,27092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindschaftsverfahren: Anpassung des Verfahrenswerts nach § 45 Abs. 3 FamGKG

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 18 WF 179/22

    Verfahrenswert in einem Sorgerechtsverfahren wegen Meinungsverschiedenheiten der

    Daher begründet nicht jede Abweichung vom Durchschnittsfall, sondern erst eine solche von erheblichem Gewicht eine Unbilligkeit (OLG Frankfurt vom 17.05.2021 - 6 WF 58/21, juris Rn. 7; OLG Brandenburg vom 19.08.2020 - 13 WF 134/20, juris Rn. 5; BeckOK Kostenrecht/Neumann, a.a.O., § 45 FamGKG Rn. 38).

    Eine Absenkung des Verfahrenswerts auf einen Betrag unterhalb des Regelverfahrenswerts bedarf daher im Einzelfall besonderer, ins Auge fallender Gründe (OLG Celle vom 24.01.2012 - 10 WF 11/12, juris Rn.8), wobei es für die Beurteilung des Umfangs und der Schwierigkeit der Sache als Bewertungskriterium entgegen der Auffassung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin allein auf den gerichtlichen Aufwand und nicht denjenigen der Beteiligten oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten ankommt (OLG Brandenburg vom 19.08.2020 - 13 WF 134/20, juris Rn. 6).

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2024 - 20 UF 64/22
    Allerdingsgenügt nicht jede Abweichung der Umstände des konkreten Einzelfalls vomDurchschnittfüreineErhöhungdesRegelwerts.VielmehrmussbeieinerGesamtbetrachtung aller Umstände die Abweichung von einer durchschnittlichen Kindschaftssache von erheblichem Gewicht sein (Neumann, in: BeckOK KostR, 33. Ed., Stand: 01.04.2021, § 45 FamGKG, Rn. 37 ff. m.w.N.;OLG Brandenburg, FamRZ 2021, 53) und zwar hinsichtlich des Arbeitsaufwands für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten(vgl.OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2020- 5 WF 118/20; KG, FamRZ 2013, 723).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2021 - 6 WF 58/21

    Wert eines Umgangsverfahrens Vom Regelfall abweichende Werterhöhung Anordnung

    Vielmehr muss bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände die Abweichung von einer durchschnittlichen Kindschaftssache von erheblichem Gewicht sein (Neumann, in: BeckOK KostR, 33. Ed., Stand: 01.04.2021, § 45 FamGKG, Rn. 37 ff. m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2021, 53) und zwar hinsichtlich des Arbeitsaufwands für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2020 - 5 WF 118/20 ; KG, FamRZ 2013, 723).
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